Kopf



Patrick Thum
Kienbergstrasse 7
4058 Basel

patrick.thum @ bluewin.ch

Tel.: 061 681 09 31
Natel: 076 503 83 62
    ❖    07. Mai 2012  Wettspiel    ❖        ❖    07. Mai 2012  Vorbereitungskonzert    ❖    


--. Organisation .--


Adresse:
Jugendmusik Gelterkinden Ormalingen
Postfach
4460 Gelterkinden

Präsident Patrick Thum Tel.: 061 681 09 31 patrick.thum @ bluewin.ch
Sekretariat Martina Zurfluh martinazurfluh @ bluewin.ch
Kassierin Karin Rabsch
Dirigent Mischa Meyer
Nachwuchs Celestino Rattaggi
Martina Zurfluh
Ramona Schaub

Organisation
Um Bild zu vergrössern, draufklicken.

Allgemeine Bestimmungen
Die vorliegenden Bestimmungen wurden in Zusammenarbeit mit der Regionalen Musikschule Gelterkinden, nachfolgend RMSG genannt, und der Jugendmusik Gelterkinden/Ormalingen, nachfolgend JMGO genannt, für die Förderung der Blasmusik erarbeitet.

Grundsatz
Die Ausbildung (Gruppen- und Einzelunterricht) wird von der RMSG durchgeführt. Die JMGO führt zwei Corps. Das Nachwuchscorps und das JMGO-Corps.

Anmeldung
Die Anmeldung der Schüler/innen erfolgt direkt oder über die RMSG an die JMGO. Es können alle Blas- und Schlaginstrumente, die in einem Musikverein vertreten sind, angemeldet werden.

Instrumente
Während des Einzelunterrichts und der Zeit im Nachwuchscorps, können Instrumente, falls vorhanden, gemietet werden. Nach dem Übertritt in das JMGO-Corps werden die Instrumente, soweit als möglich, gratis zur Verfügung gestellt.
Die Instrumentenmiete pro Semester Beträgt CHF 125.-.

Notenmaterial
Die Kosten für das Notenmaterial während der Ausbildung bei der RMSG übernehmen die Eltern. Das gesamte Notenmaterial für die Corps wird durch die JMGO getragen.

Corps Eintritt / Übertritt
Der Eintritt in das Nachwuchscorps erfolgt erfahrungsgemäss nach 1 1/2 bis 2 Jahren Spielerfahrung im Einzel- oder Gruppenunterricht an der RMSG. Der Eintritt wird mit der JMGO Leitung abgesprochen. Der Übertritt von der Ausbildung ins Nachwuchscorps, wie auch vom Nachwuchscorps in das JMGO-Corps, bestimmt der jeweilige Dirigent aufgrund der musikalischen Leistung.
Der Übertritt in die Musikvereine Gelterkinden, rsp. Ormalingen, kann ab dem 15. Lebensjahr erfolgen. Bei einem parallelen Engagement in der JMGO und im jeweiligen Musikverein ist der JMGO bis zum 18. Lebensjahr Priorität einzuräumen.

Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten richten sich nach den Richtlinien der RMSG. Die JMGO unterstützt die Auszubildenden während des Einzel- oder Gruppenunterrichts und der Zeit im Nachwuchscorps mit einem Betrag von CHF 150.- pro Jahr. Der Unterstützungsbeitrag wird maximal während 4 Jahren von der JMGO gewährt.

Mitgliederbeitrag
Nachwuchcorps und JMGO-Corps CHF 40.- pro Jahr.

Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung der Unterrichtsstunde an der RMSG, sowie die Instrumentenmiete, erfolgt 2x jährlich durch die JMGO, abzüglich des Unterstützungsbeitrages. Der Mitgliederbeitrag wird 1x pro Jahr in Rechnung gestellt.

Kündigung, Austritt und Rückerstattung
Die Kündigung ist schriftlich der JMGO Leitung einzureichen. Die Kündigungsfristen richten sich nach den Richtlinien der RMSG. Die Unterstützungsbeiträge sind durch die Eltern zurückzuzahlen, sofern nicht mindestens 2 Jahre im Nachwuchscorps und/oder im JMGO-Corps mitgespielt wurde.

Infoblatt zum Ausdrucken